Voraussetzungen für Teilnahme
In einem abgegrenzten Projektgebiet (z.B. Naturpark, Gebiete mit FFH-Lebensräumen, Vogelschutz) müssen in einer Projektgemeinschaft von mind. 3 LandwirtInnen Ziele definiert und umgesetzt werden. Im Zuge von gemeinsamen Bildungsveranstaltungen (Workshops oder Exkursionen) werden die wertvollen Flächen und Schutzgüter der Region identifiziert und deren Schutzbedarf dargelegt.
Beantragung der Maßnahme 32 (Naturschutz – Zuschlag für regionalen Naturschutzplan) im Hauptantrag für das jeweilige Bewirtschaftungsjahr im zuständigen Landwirtschaftlichen Bezirksreferat oder auf eAMA. Für den MFA 2024 Beantragung bis 31.12.2023 erforderlich.
Förderungen
Die innerhalb des abgegrenzten Gebietes zur Bewirtschaftung von Naturschutzflächen angebotenen Auflagenpakete können von den Naturschutzbetrieben ausgewählt und zur Förderung beantragt werden. Der „Regionale Naturschutzplan“ setzt sich also aus der Flächenprämie pro Hektar und Jahr und einer jährlichen Betriebsprämie von € 250,- inkl. der Teilnahme an einer 3-stündigen Bildungsveranstaltungen zusammen.
Zusätzlich kann auf NAT-Flächen ein Schutzgutzuschlag von € 100,-/ha gewährt werden, wenn es sich um ein FFH-Schutzgut handelt oder lt. Vogelschutz-Richtlinie geschützte Vogelarten nachgewiesen werden können.
Verpflichtungszeitraum
Der Verpflichtungs- und Vertragszeitraum für den optional beantrag baren Zuschlag für den „Regionalen Naturschutzplan“ beträgt ein Kalenderjahr (1. Jänner bis 31. Dezember). Der Zuschlag für den „Regionalen Naturschutzplan“ verlängert sich automatisch um ein weiteres Förderjahr, wenn er nicht abgemeldet wird und eine Teilnahmebestätigung vorliegt.
Abgrenzte Projektgebiete
Folgende 5 Projekte sind zurzeit geplant. Betroffene Betriebe wurden ab dem Herbst 2022 oder in den Folgejahren darüber informiert und über die Beantragung der diesbezüglichen Maßnahme bei der AMA instruiert:
- Trappenschutzgebiet Parndorfer Platte
- Zwergohreulenprojekt Limbach
- Kiebitzprojekt Moschendorf/Gaas
- Weingebirge Rechnitz
- Zitzmannsdorfer Wiesen
Das Projekt „Managementmaßnahmen zur Förderung von Feuchtlebensräumen und Biotopvernetzung“ des Vereins BERTA wird gefördert von Land Burgenland und der Europäischen Union.
DI Gottfried Reisner
Verein BERTA-Geschäftsführer