Anfang des Monats Juni kam es in vielen Landesteilen zu Starkregenereignissen, wodurch auch viele Naturschutzflächen beeinträchtigt wurden. Bei solchen Unwetterereignissen handelt es sich eindeutig um „Höhere Gewalt“.
Aus diesem Grund hat die LK Bgld. eine gebietsübergreifende Meldung an die AMA übermittelt, um die erforderliche Frist für eine Berücksichtigung für die Betriebe zu wahren.
Wenn nach so einem Ereignis Flächen so in Mitleidenschaft gezogen worden sind, dass es zu flächigen Ernte der beantragten NAT-Acker- oder Grünlandfläche kommt, dann ist es wichtig entsprechende Nachweise am Betrieb aufzubewahren (zB.: Schadensprotokoll Hagelversicherung, Fotos bzw. direkt über die AMA Foto App hochladen, Gemeindebestätigung, …) – die beantragte Kultur ist im MFA 1:1 zu belassen (nicht löschen/abmelden!). Im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle sind ggf. diese Nachweise vorzulegen.
Sind Naturschutzflächen geschädigt und es ist zB.: ein fristgerechtes Mähen laut Projektauflagen (siehe Auflage NM04) nicht möglich, dann ist eine Auflagenänderung in der Projektbestätigung erforderlich. Ist heuer aufgrund der Vernässung einer 2-mähdigen Wiese nur 1. Mahd möglich, so ist hier ebenfalls eine Auflagenänderung durchzuführen. Es ist jeweils eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Verein-BERTA Gebietsbetreuer notwendig.
Nur wenn die Naturschutzfläche im Jahr 2024 aufgrund einer Verschlämmung überhaupt nicht entsprechend der Auflagen gepflegt/geerntet oder die Fläche nicht mehr rekultiviert werden kann, dann ist eine einzelbetriebliche Meldung an die AMA unbedingt vorzunehmen, um die Prämie für 2024 aufgrund Ansuchen höherer Gewalt zu erhalten.
Das Projekt „Managementmaßnahmen zur Förderung von Feuchtlebensräumen und Biotopvernetzung“ des Vereins BERTA wird gefördert von Land Burgenland und der Europäischen Union.
DI Gottfried Reisner, Verein BERTA-Geschäftsführer