Vor-Ort Kontrollen von Wiesenknopf-Ameisen-Bläulingen

Vor-Ort Kontrollen von Wiesenknopf-Ameisen-Bläulingen

Heller Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Foto: DI Gerger)

Eiablage Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Foto: DI Gerger)

Im Rahmen des laufenden LE-Projektes werden derzeit die Artenschutzmaßnahmen für Schmetterlinge durch Vor-Ort Kontrollen ausgeführt. Konkret werden die Vorkommen des Hellen und Dunklen Wiesenknopf-Ameisen-Bläulings mittels Vor-Ort Begehung auf bekannten Standorten erhoben. Basierend auf Kartierungsunterlagen von Dr. Höttinger werden die beiden Ameisen-Bläulingen, welche ähnliche Lebensraumansprüche haben, auf Feuchtwiesen mit dem Großen Wiesenknopf als wichtigste Nektarpflanze und Raupennahrungspflanze angetroffen.

Die Verbreitungsschwerpunkte liegen im Mittel- und Südburgenland, wo beide Falter auf nur mehr wenigen Standorten von Ende Juni bis Anfang September anzutreffen sind. Beide Arten besiedeln frische bis nasse, extensiv genutzte magere Wiesen. Entscheidend sind dabei auch die Mähtermine, wobei eine Mahd bis Ende Mai erfolgen sollte, damit sich der Große Wiesenknopf wieder entwickeln kann, wo die Falter ihre Eier ablegen. Sollte eine 2. Mahd erfolgen, darf diese nicht vor Mitte September angesetzt werden, damit die Raupen mehrere Wochen am Blütenkopf fressen können und danach von bestimmten Ameisen in das Ameisennest verschleppt werden, um dort zu überwintern.

Um die Wiesenknopf-Ameisen-Bläulinge auf die bekannten Standorten zu erhalten, sind Erhaltungsmaßnahmen zu entwickeln und spezifische Pflegemaßnahmen mit den Bewirtschaftern zu vereinbaren.