Heuer wieder Vorverlegung Schnittzeitpunkt möglich

Heuer wieder Vorverlegung Schnittzeitpunkt möglich

Foto Blumenwiese

Karte "Vorverlegung Schnittzeitpunkt"

In Jahren mit früher Vegetationsentwicklung können NAT-Naturschutzflächen mit Zusatzcodierung NM02 vor dem vorgeschriebenen Datum gemäht werden.

Gemäß www.mahdzeitpunkt.at ist heuer auf allen NAT-Naturschutzflächen, die ein fixes Datum für den ersten Schnitt vorgegeben haben, in den Bezirken Neusiedl/See bis Güssing eine „Vorverlegung des Schnittzeitpunktes“ um 6 Tage möglich. Im Bezirk Jennersdorf sogar um 7 Tage.

Demzufolge kann auf den zweimähdigen Wiesen, mit den frühesten Mähtermin ab 26. Mai, heuer schon ab 20. Mai gemäht werden. Nicht zu vergessen ist aber auch auf die, meistens in den Auflagen enthaltene, Heutrocknung.

Dies gilt auch für die Ackerflächenpakete BA06 oder BA08 „2-mähige Wiesennutzung auf Acker“ (Mähtermin ab 26. Mai) und BA05 „Frühe Wiesennutzung auf Acker“ (Mähtermin ab 2. Juni, also ab 28. Mai).

Bitte unbedingt in der Projektbestätigung für jedes Feldstück mit NAT-Code überprüfen, ob die Auflage NM02 bei den Auflagencodes aufgelistet ist.

Auf einmähdigen Grünlandflächen oder bei Wiesennutzung auf Acker (z.B. Paket BA03), wo generell eine früheste Mahd ab 09. Juni oder später möglich ist, kann grundsätzlich die Vorverlegung des Schnittzeitpunktes nicht in Anspruch genommen werden.  

Das Projekt „Betriebsberatung zur Förderung der Biodiversität und Evaluierung von Schutzgutflächen“ des Vereins BERTA wird gefördert von Land Burgenland und der Europäischen Union.

DI Gottfried Reisner, Geschäftsführer

Schutzgebietsbetreuung Ackerflächenprojekte Artenschutzprojekte

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In Jahren mit früher Vegetationsentwicklung können NAT-Naturschutzflächen mit Zusatzcodierung NM02 vor dem vorgeschriebenen Datum gemäht werden.

Gemäß www.mahdzeitpunkt.at ist heuer auf allen NAT-Naturschutzflächen, die ein fixes Datum für den ersten Schnitt vorgegeben haben, in den Bezirken Neusiedl/See bis Güssing eine „Vorverlegung des Schnittzeitpunktes“ um 6 Tage möglich. Im Bezirk Jennersdorf sogar um 7 Tage.

Demzufolge kann auf den zweimähdigen Wiesen, mit den frühesten Mähtermin ab 26. Mai, heuer schon ab 20. Mai gemäht werden. Nicht zu vergessen ist aber auch auf die, meistens in den Auflagen enthaltene, Heutrocknung.

Dies gilt auch für die Ackerflächenpakete BA06 oder BA08 „2-mähige Wiesennutzung auf Acker“ (Mähtermin ab 26. Mai) und BA05 „Frühe Wiesennutzung auf Acker“ (Mähtermin ab 2. Juni, also ab 28. Mai).

Bitte unbedingt in der Projektbestätigung für jedes Feldstück mit NAT-Code überprüfen, ob die Auflage NM02 bei den Auflagencodes aufgelistet ist.

Auf einmähdigen Grünlandflächen oder bei Wiesennutzung auf Acker (z.B. Paket BA03), wo generell eine früheste Mahd ab 09. Juni oder später möglich ist, kann grundsätzlich die Vorverlegung des Schnittzeitpunktes nicht in Anspruch genommen werden.  

Das Projekt „Betriebsberatung zur Förderung der Biodiversität und Evaluierung von Schutzgutflächen“ des Vereins BERTA wird gefördert von Land Burgenland und der Europäischen Union.

DI Gottfried Reisner, Geschäftsführer