In Jahren mit früher Vegetationsentwicklung können NAT-Naturschutzflächen (mit Zusatzcodierung NM02), sowie BIO- und UBB-Biodiversitätsflächen (mit Code DIVSZ) bereits flexibel vor dem vorgeschriebenen Datum gemäht werden.
Der frühere Vegetationsbeginn im heurigen Jahr wird deshalb zur Vorverlegung des Mähtermins führen. Die ungewöhnliche Wärmephase von Februar bis Mitte April führte zu einer raschen Vegetationsentwicklung, wodurch die Blüte von Obstbäumen, Sträuchern, Gräser und Kräutern so früh wie noch nicht stattfand.
Auch Indikatorpflanze wie das Knaulgras oder der schwarze Holunder haben heuer ca. 3 Wochen früher die Ähren geschoben oder zu blühen begonnen.
Aus diesem Grund wird die Mahdvorverlegungskarte in Abstimmung mit der AMA und dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft heuer bereits ab 15. Mai 2024 auf www.naturschutzmonitoring.at online gestellt.
Die Karte zeigt bezirksweise, ob und um wie viele Tage Betriebe mit Biodiversitätsflächen im Grünland (DIVSZ) sowie NAT-Betriebe mit Code NM02 früher mähen dürfen. Den Code NM02 finden sie in ihrer Projektbestätigung beim jeweiligen Feldstück. Im Burgenland wurde dieser Code nur bei den zweimähdigen Wiesenpaketen, Mähweiden sowie zweimähdigen Ackerflächen mit Mähwiesennutzung vergeben.
Auf Feldstücken mit dem Auflagenpaket „Einmähdige Extensivwiese“ ist Vorverlegung des Mähtermins nicht möglich.
Für Fragen stehen ihnen die jeweils zuständigen BERTA-Gebietsbetreuer/innen gerne zur Verfügung.
Das Projekt „Managementmaßnahmen zur Förderung von Feuchtlebensräumen und Biotopvernetzung“ des Vereins BERTA wird gefördert von Land Burgenland und der Europäischen Union.
DI Gottfried Reisner, Geschäftsführer Verein BERTA